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   BGH, 23.09.1964 - 2 StR 293/64   

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https://dejure.org/1964,4489
BGH, 23.09.1964 - 2 StR 293/64 (https://dejure.org/1964,4489)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1964 - 2 StR 293/64 (https://dejure.org/1964,4489)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1964 - 2 StR 293/64 (https://dejure.org/1964,4489)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.04.1951 - 4 StR 113/50

    Vernehmung eines Zeugen durch Verlesung der Niederschrift über seine frühere

    Auszug aus BGH, 23.09.1964 - 2 StR 293/64
    Da ein Angeklagter nicht verpflichtet ist, ein Geständnis abzulegen, darf das Bestreiten nicht strafschärfend verwertet werden (vgl. BGHSt 1, 103; 1, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 342) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51].
  • BGH, 10.04.1951 - 1 StR 88/51

    Zulässigkeit einer Einbeziehung des Verhaltens eines Angeklagten während eines

    Auszug aus BGH, 23.09.1964 - 2 StR 293/64
    Da ein Angeklagter nicht verpflichtet ist, ein Geständnis abzulegen, darf das Bestreiten nicht strafschärfend verwertet werden (vgl. BGHSt 1, 103; 1, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 342) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51].
  • BGH, 30.08.1951 - 3 StR 494/51

    Anspruch auf Vernehmung erschienener Tatzeugen in der Hauptverhandlung auch für

    Auszug aus BGH, 23.09.1964 - 2 StR 293/64
    Da ein Angeklagter nicht verpflichtet ist, ein Geständnis abzulegen, darf das Bestreiten nicht strafschärfend verwertet werden (vgl. BGHSt 1, 103; 1, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 342) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51].
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.09.1964 - 2 StR 293/64
    Da ein Angeklagter nicht verpflichtet ist, ein Geständnis abzulegen, darf das Bestreiten nicht strafschärfend verwertet werden (vgl. BGHSt 1, 103; 1, 105 [BGH 05.04.1951 - 4 StR 113/50]; 1, 342) [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51].
  • BGH, 13.10.1954 - 6 StR 222/54
    Auszug aus BGH, 23.09.1964 - 2 StR 293/64
    (BGHSt 6, 320 [BGH 13.10.1954 - 6 StR 222/54]).
  • BGH, 28.10.1960 - 4 StR 357/60

    Verwirklichung des Tatbestands des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB durch Veranlassung

    Auszug aus BGH, 23.09.1964 - 2 StR 293/64
    Nach dem Urteil des 4. Strafsenats vom 28. Oktober 1960 - 4 StR 357/60 - kann allerdings ein Kind auch dann, wenn die Bilder an sich nicht unzüchtig sind, eine unzüchtige Handlung begehen, falls es die Darstellungen nach dem Willen des Täters mit seinem Alter entsprechenden geschlechtlichen Empfindungen betrachtet.
  • BGH, 29.09.1965 - 4 StR 446/65

    Betrachten von Aktbildern durch Kinder - Unzüchtigkeit einer Abbildung des

    Nicht jede Abbildung des nackten menschlichen Körpers ist unzüchtig, sondern die Abbildung ist es nur, wenn sie nach Darstellung, Haltung und Gebärde des abgebildeten Körpers auf dessen Geschlechtlichkeit oder auf den Geschlechtstrieb hinweisen (BGH, Urteile vom 29. Juli 1954, 3 StR 311/54 und vom 23. September 1964, 2 StR 293/64).
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